Die Förderlandschaft im Überblick
Klimaanpassung ist für Kommunen längst keine freiwillige Aufgabe mehr – das Klimaanpassungsgesetz verpflichtet zum Handeln. Gleichzeitig stehen erhebliche Fördermittel bereit: von KfW-Programmen über die Städtebauförderung bis zu Landesprogrammen.
Die Herausforderung: Das Fördersystem ist komplex, Programme ändern sich, Budgets sind begrenzt. Diese Seite gibt Ihnen eine erste Orientierung – die konkrete Förderfähigkeit Ihres Vorhabens klären Sie mit Ihrer Bewilligungsstelle.
Bundesweite Förderung
Programme des Bundes
Regionale Förderung
Programme der Bundesländer
Die Bundesländer bieten oft die konkretesten Fördermöglichkeiten für investive Begrünungsmaßnahmen.
Die Programme unterscheiden sich erheblich – fragen Sie bei Ihrer Landesförderbank oder dem zuständigen Ministerium nach aktuellen Möglichkeiten.
Europäischer Rahmen
EU-Vorgaben schaffen Handlungsdruck
Das EU-Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law) gilt seit August 2024 und enthält erstmals verbindliche Ziele für städtische Ökosysteme: Bis 2030 darf es keinen Nettoverlust an städtischen Grünflächen geben – danach ist eine kontinuierliche Zunahme verpflichtend.
Für Kommunen bedeutet das: Stadtbegrünung wird von der freiwilligen Verschönerung zur Pflichtaufgabe. Die Finanzierung erfolgt primär über nationale Programme wie das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK).
EU-Programme für größere Vorhaben
Für innovative oder grenzüberschreitende Projekte bietet die EU direkte Fördermöglichkeiten über das LIFE-Programm und Horizon Europe. Diese Programme richten sich an größere Vorhaben mit Modellcharakter.
Gut zu wissen
Wo PYRA-Systeme passen können
Die Förderlandschaft konzentriert sich auf dauerhafte, naturnahe Lösungen wie Dach- und Fassadenbegrünung, Baumpflanzungen und Entsiegelung. Mobile Begrünungselemente wie Pflanzpyramiden werden in den meisten Programmen nicht explizit genannt.
Das bedeutet nicht, dass eine Förderung ausgeschlossen ist: Im Rahmen größerer Klimaanpassungsprojekte – etwa als Teil von Verschattungskonzepten oder Quartiersmaßnahmen – können auch mobile Elemente eine Rolle spielen.
Ob Ihr konkretes Vorhaben förderfähig ist, entscheidet Ihre Bewilligungsstelle. Wir liefern Ihnen gerne die technischen Unterlagen, die Sie für einen Antrag benötigen.
PYRA kann Teil sein von...
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Quartierskonzepten zur Klimaanpassung
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Verschattungsmaßnahmen für öffentliche Plätze
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Integrierten Stadtentwicklungskonzepten
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Maßnahmen zur Aufwertung von Innenstädten
Hinweis zur Förderberatung
Diese Übersicht dient der ersten Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Förderprogramme, Konditionen und Fristen ändern sich regelmäßig.
Die konkrete Förderfähigkeit Ihres Vorhabens prüft Ihre zuständige Bewilligungsstelle – in der Regel die Landesförderbank oder das zuständige Ministerium. PYRA bietet keine Fördermittelberatung an.
Wir unterstützen Sie gerne mit technischen Produktunterlagen für Ihren Förderantrag.
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